Mitteilungen!
03/2011
Als einer der bundesweit besten Innungsbetriebe des Maler-Handwerks erhielten
wir nun das Gütesiegel der Fördergesellschaft "Qualität im Handwerk".
Diese zeichnet in Kooperation mit dem Hauptverband Farbe Gestaltung Bautenschutz
ausschließlich Handwerksbetriebe aus, die besonders hohe Standards erfüllen.
Im Mittelpunkt steht hierbei die Kundenzufriedenheit.
Ausreichend? Befriedigend? Gut? Manchmal ist sogar "Gut" eben nicht gut genug:
Gerade bei uns im Malerhandwerk erwarten unsere Kunden eine "sehr gute"
Leistung - schließlich liegt uns das Wohlbefinden unserer Kunden sehr am Herzen.
Das Zertifikat ist für uns und unser Mitarbeiterteam Anerkennung, Bestätigung,
dass Bedürfnis nach Perfektion und Motivation zugleich.
Das Qualitätssiegel hilft uns, uns von unseriösen Anbietern klar abzugrenzen.
"Wir freuen uns sehr über diese Auszeichnung".
13-14/ 03/2010
Wir haben uns auf der Messe "Mehr Zuhause" vorge-
stellt, bei der sich alles um die Modernisierung für das
private Zuhause drehte.
Wir kamen mit vielen Interessenten ins Gespräch und gaben
dabei unsere passenden "Wohlfühltipps" für die eigenen vier
Wände ab.
Für uns ist es sehr wichtig, dass unsere Kunden einen hohen
Nutzen von dem, was sie von uns an Leistung bekommen,
erhalten wie Wertbeständigkeit, Sicherheit, ein neues Lebensgefühl
sowie einen störungsfreien Arbeitsablauf. Dafür bieten wir unseren
besonderen Service an.
03/2010
Teilnahme an der 30 Jahre NMC-Jubiläumsaktion
in Heppenheim!
05/2009

Als qualifizierter Innungsfachbetrieb bieten wir Ihnen hin-
sichtlich der Gewährleistung ein Höchstmaß an Sicherheit.
Sollten wir als Innungsfachbetrieb im Maler- und Lackiererver-
band Westfalen ggf. Gewährleistungsansprüche innerhalb eines
Zeitraumes von 5 Jahren nach Abnahme nicht erfüllen
können, so werden diese bis zu einer Höhe von € 7.500 des
Bruttorechnungsbetrages von unserer Fachorganisation erfüllt.
In einem solchen Fall können Sie Ihren Anspruch direkt beim Maler- und
Lackierungsverband, Farbe-Gestaltung-Bautenschutz Westfalen,
Prinz-Friedrich-Karl-Straße 46, 44135 Dortmund, geltend machen.
01/09/2009

Steuerbonus für Handwerksleistungen!
Sie können Steuern sparen und wir helfen Ihnen dabei.
Die Arbeitskosten sowie die darauf entfallende Mehrwertsteuer
einer Handwerkerrechnung sind bis zu einer Höhe von 6.000 €
zu 20% steuerfähig. Das heißt, dass bis zu 1.200€ von der
Steuerzahlung abgezogen werden können.
Lassen Sie sich die Arbeitskosten gesondert auf der Rechnung
ausweisen. Im Rahmen Ihrer Einkommenssteuererklärung auf
dem Mantelbogen in der Zeile "Aufwendungen für die Inanspruch-
nahme haushaltsnaher Dienstleistungen" können sie folglich den
direkten Abzug Ihrer Steuerschuld beantragen.
Mehr unter www.zdh.de
2008/2009
Um einen kleinen Beitrag gegen die Jugendarbeitslosigkeit
zu leisten, unterstützen wir junge Menschen beim Berufs-
einstieg.






