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Mitteilungen!
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03/2011
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Als einer der bundesweit besten Innungsbetriebe des Maler-Handwerks erhielten wir nun das Gütesiegel der Fördergesellschaft "Qualität im Handwerk". Diese zeichnet in Kooperation mit dem Hauptverband Farbe Gestaltung Bautenschutz ausschließlich Handwerksbetriebe aus, die besonders hohe Standards erfüllen. Im Mittelpunkt steht hierbei die Kundenzufriedenheit. Gerade bei uns im Malerhandwerk erwarten unsere Kunden eine "sehr gute" Leistung - schließlich liegt uns das Wohlbefinden unserer Kunden sehr am Herzen. Das Zertifikat ist für uns und unser Mitarbeiterteam Anerkennung, Bestätigung, dass Bedürfnis nach Perfektion und Motivation zugleich. Das Qualitätssiegel hilft uns, uns von unseriösen Anbietern klar abzugrenzen. "Wir freuen uns sehr über diese Auszeichnung".
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13-14/ 03/2010
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Wir haben uns auf der Messe "Mehr Zuhause" vorge- stellt, bei der sich alles um die Modernisierung für das private Zuhause drehte. Wir kamen mit vielen Interessenten ins Gespräch und gaben dabei unsere passenden "Wohlfühltipps" für die eigenen vier Wände ab. Für uns ist es sehr wichtig, dass unsere Kunden einen hohen Nutzen von dem, was sie von uns an Leistung bekommen, erhalten wie Wertbeständigkeit, Sicherheit, ein neues Lebensgefühl sowie einen störungsfreien Arbeitsablauf. Dafür bieten wir unseren besonderen Service an.
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03/2010
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Teilnahme an der 30 Jahre NMC-Jubiläumsaktion in Heppenheim!
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05/2009
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Als qualifizierter Innungsfachbetrieb bieten wir Ihnen hin- sichtlich der Gewährleistung ein Höchstmaß an Sicherheit. Sollten wir als Innungsfachbetrieb im Maler- und Lackiererver- band Westfalen ggf. Gewährleistungsansprüche innerhalb eines Zeitraumes von 5 Jahren nach Abnahme nicht erfüllen können, so werden diese bis zu einer Höhe von € 7.500 des Bruttorechnungsbetrages von unserer Fachorganisation erfüllt. In einem solchen Fall können Sie Ihren Anspruch direkt beim Maler- und Lackierungsverband, Farbe-Gestaltung-Bautenschutz Westfalen, Prinz-Friedrich-Karl-Straße 46, 44135 Dortmund, geltend machen.
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01/09/2009
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Steuerbonus für Handwerksleistungen! Sie können Steuern sparen und wir helfen Ihnen dabei. Die Arbeitskosten sowie die darauf entfallende Mehrwertsteuer einer Handwerkerrechnung sind bis zu einer Höhe von 6.000 € zu 20% steuerfähig. Das heißt, dass bis zu 1.200€ von der Steuerzahlung abgezogen werden können. Lassen Sie sich die Arbeitskosten gesondert auf der Rechnung ausweisen. Im Rahmen Ihrer Einkommenssteuererklärung auf dem Mantelbogen in der Zeile "Aufwendungen für die Inanspruch- nahme haushaltsnaher Dienstleistungen" können sie folglich den direkten Abzug Ihrer Steuerschuld beantragen. Mehr unter www.zdh.de
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2008/2009
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Um einen kleinen Beitrag gegen die Jugendarbeitslosigkeit zu leisten, unterstützen wir junge Menschen beim Berufs- einstieg.
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